Declaration of Salzburg  
Statement of Indigenous Participants  
   

Das World Uranium Hearing

  • hat vom 13. bis 18. September 1992 in Salzburg, Österreich getagt;
  • hat aus allen Regionen der Welt Aussagen über die ökologischen, kulturellen, spirituellen, gesundheitlichen und ökonomischen Auswirkungen der Nutzung radioaktiver Substanzen gehört;
  • ist von dem destruktiven Charakter aller Glieder der nuklearen Kette überzeugt und sieht die radioaktive Verseuchung als Bedrohung für alle Völker und Länder unabhängig von politischen Grenzen;
  • ist sich dessen bewußt, daß eingeborene Völker durch den Abbau und die Verwendung radioaktiver Substanzen besonders vernichtende Konsequenzen zu tragen haben;
  • bekräftigt, daß das Überleben der eingeborenen Völker Respekt vor deren Rechte auf Selbstbestimmung und Unverletzbarkeit ihrer Umwelt erfordert;
  • erkennt, daß die spirituellen Werte der indigenen Völker Respekt vor deren Rechte auf Selbstbestimmung und Unverletzbarkeit ihrer Umwelt erfordert;
  • erkennt, daß die spirituellen Werte der indigenen Völker in ihrer Beziehung zur natürlichen Umwelt eine Perspektive bietet, die vorherrschenden zerstörerischen, materialistischen Eigenschaften und Praktiken zu verändern;
  • erinnert an die verheerenden Auswirkungen von Atomwaffenversuchen auf eingeborene Völker und andere von Land lebende Völker an Orten wie Nevada, Bikini und Eniwetok, Tahiti, Maralinga und Zentralasien;
  • ist erschüttert von dem Grauen von Hiroshima/Nagasaki, das am Beginn des nuklearen Zeitalters stand;
  • ist alarmiert durch die Erfahrung von Tschernobyl und Three Mile Island;
  • ist davon überzeugt, daß es keine sichere Technologie für die Aufbewahrung radioaktiv strahlender Substanzen gibt;
  • beklagt die verzerrten ökonomischen Werte und Prioritäten, insbesondere unangemessenes Konsumverhalten, wodurch eine dauerhafte Zukunft gefährdet wird;
  • sorgt sich um das Schicksal künftiger Generationen, die mit den schwer zu handhabenden Folgen der radioaktiven Hinterlassenschaften konfrontiert sein werden;
  • ist entschlossen, jener Gefahr ein Ende zu machen, wie sie die gesamte nukleare Kette bildet, und eine anhaltend harmonische Beziehung der Menschen zur Natur zu sichern;

und erklärt daher feierlich:

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

  1. Die Natur mit ihrer ganzen Vielfalt und Komplexität ist die Grundlage allen Lebens.
  2. Alle Völker und Individuen haben das Grundrecht auf eine sichere und gesunde Umwelt, ebenso die damit verbundene Pflicht, die Unversehrtheit der Natur aufrechtzuerhalten.
  3. Jede Generation ist verpflichtet, sorgsam und zum Nutzen zukünftiger Generationen und aller Lebewesen zu walten.

II. DER PROZESS DER NUKLEAREN ENTWICKLUNG

Exploitation, Abbau und Verarbeitung

  1. Der Abbau und die Verarbeitung radioaktiver Mineralien führen zu einer schwerwiegenden Veränderung großer Ökosysteme.
  2. Die radioaktiven und chemischen Abfallstoffe werden durch Grundwasser, oberirdische Wasserläufe und Windströmungen weiterverbreitet.
  3. Die Bewohner von betroffenen Gebieten sind radioaktiven Substanzen ausgesetzt, die sie mit kurz- oder langfristigen Gesundheitsrisiken und genschädigenden Konsequenzen bedrohen. Minenarbeiter sind aufgrund ihrer Tätigkeit durch radioaktive Substanzen besonders belastet.

Militärische Anwendung

  1. Die Atomwaffenversuche haben über die Jahre zur radioaktiven Verseuchung von Land- und Meeresteilen und damit zu einer breiten Palette von Gesundheitsschädigungen geführt, besonders zu Krebs und drohenden Genschäden. Miteinher gehen die zwangsweise Umsiedlung von Menschen und deren kulturelle Entwurzelung.
  2. Die Entwicklung von thermonuklearen Waffen ist begleitet von der Produktion großer Mengen von Spaltstoffen, insbesondere von Plutonium, der giftigsten bekannten Substanz. Plutonium bleibt mehrere hunderttausend Jahre in der Umwelt aktiv und ist gefährlich.

Die Erzeugung der Atomkraft

  1. Zivile wie militärische Atomkraftwerke produzieren Strahlungsemissionen und bringen unweigerlich ernste und unangenehme Risikofaktoren mit sich. Dazu gehören Transportrisiken, Diebstahl von radioaktivem Material, Unfälle, die die Verseuchung über riesige Regionen verbreiten, und die katastrophalen Auswirkungen einer möglichen Kernschmelze.
  2. Noch nie wurde ein Atomkraftwerk sicher und vollständig abgetragen. Die letztendlichen ökonomischen und ökologischen Kosten einer solchen Demontage bleiben unberechenbar.

Nuklearer Abfall

  1. Es ist noch keine sichere Methode für die Endlagerung nuklearen Abfalls entwickelt worden. Die bisherigen Formen der End- oder Zwischenlagerung zeichnen sich durch das beständige Risiko der Emission radioaktiver Substanzen aus. Das Problem wird verantwortungslos den kommenden Generationen überlassen.
  2. Zum End- oder Zwischenlagern von Abfall werden die Territorien von indigenen Völkern und verarmte Entwicklungsländer benutzt, was die bestehenden internationalen Ungerechtigkeiten weiter verschärft.
III. INDIGENE VÖLKER
  1. Große Teile der Welt-Uranvorräte werden auf den Territorien von indigenen Völkern gefunden und abgebaut; diese Gebiete werden zudem oft für Waffenversuche sowie für die End- oder Zwischenlagerung von nuklearen Substanzen verwendet. Die indigenen Völker werden durch Enteignung und erzwungene Umsiedlung, direkte Verseuchung und die Entweihung heiliger Stätten ihres Rechts auf Selbstbestimmung beraubt.
  2. Die Enteignung von indigenen Völkern und die aus der nuklearen Kette entstehende Zerstörung der natürlichen Ökologie gefährden den sozialen Zusammenhalt und die lebenswichtige kulturelle, materielle und geistige Beziehung zu der natürlichen Umwelt.
  3. Um sich gegen den physischen und kulturellen Völkermord zu schützen, müssen die indigenen Völker in der Lage sein, in allen mit ihren Gesellschaften und Territorien zusammenhängenden Angelegenheiten ihr Recht auf Selbstbestimmung und Kontrolle ohne Einmischung von außen auszuüben.

IV. WIRTSCHAFTSPOLITIK

  1. Der Verkaufpreis von Atomenergie beinhaltet nicht die Kosten der Schäden an der Biosphäre und die weitreichenden Risiken für jetzige und zukünftige Generationen.
  2. Regierungen, Gemeinschaften, Organisationen und Individuen haben die Pflicht, sicherzustellen, daß Energie auf saubere, sichere und wirkungsvolle Weise produziert und verwendet wird; das globale Ökosystem ist außerstande, überzogenen Energiekonsum zu ertragen.
  3. Die Ansicht, auf einem bewohnbaren Planeten könne unbegrenztes ökonomisches Wachstum existieren, ist falsch und stellt eine beachtliche Einschränkung der Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen dar.
  4. Die gegenwärtige internationale Politik hält ökonomische Ungerechtigkeiten aufrecht und veranlaßt dadurch Entwicklungsländer, zerstörerische Umweltpraktiken wie Abbau von Uran, Erzeugung von Atomkraft und Bereitstellung von Lagerstätten für radioaktiven Abfall zu übernehmen. Das Teilen von sicheren und wirkungsvollen Technologien zur Energieerzeugung und -nutzung ist unabdingbar, um in diesen Ländern eine gerechte und ökologisch gesunde Wirtschaft zu schaffen.
  5. Das Prinzip der Vorbeugung erfordert, die Sicherheit von potentiell gefährlichen Aktivitäten zu gewährleisten, noch bevor Maßnahmen zur Realisierung dieser Aktivitäten beginnen. Im Fall der nuklearen Kette würde jede sinnvolle Anwendung des Prinzips erfordern, daß Uranium und andere radioaktive Mineralien ungestört in ihren natürlichen Lagerstätten verbleiben.

V. EMPFEHLUNGEN

Das World Uranium Hearing fordert Regierungen und, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungs- und Kompetenzbereiche, nationale und multinationale Konzerne, Organisationen, Gemeinden und Individuen auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Das angestammte Recht der eingeborenen Völker auf Selbstbestimmung ist anzuerkennen und zu respektieren. Das schließt das Recht ein, ohne Einfluß von außen die Kernkraftpolitik, die ihre Gesellschaften und Territorien betrifft, zu bestimmen und zu kontrollieren.
  2. Völkern, Gemeinschaften und Individuen, die durch den Abbau von radioaktiven Materialien, den Einsatz von Atomwaffen oder die Lagerung von radioaktiven Abfällen betroffen sind, ist eine Wiedergutmachung zu gewährleisten; dies beinhaltet die Milderung der Risiken und Schäden, die durch frühere und derzeitige Verwendung von radioaktivem Material verursacht wurden.
  3. Die Haftung für soziale und ökologische Schäden aus der nuklearen Kette ist gemeinsam von denen zu tragen, die all ihre Teile kontrollieren.
  4. Die Einheit der natürlichen Welt ist juristisch anzuerkennen; ihre Rechte müssen im Gesetz verankert sein.
  5. Atomverseuchte Länder der eingeborenen Völker und anderer, die vom Land leben, sind ohne Verzug zu rekultivieren, und zwar so nah wie möglich dem Status quo ante entsprechend.
  6. Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik sind dahingehend zu ändern, daß sie die ökologischen Anforderungen berücksichtigen. Künftige Energiepolitik muß sicherbare und erneuerbare Energiequellen fördern und nutzen.
  7. Unterstützung ist bereitzustellen, wenn nötig finanzieller Art, für die Entwicklung alternativer Energieprogramme in Ländern, die Atomkraft nutzen.
  8. Es ist sicherzustellen, daß jede ökonomische Analyse der Kernenergiennutzung alle ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt.
  9. Völker, Gemeinschaften und Individuen sind mit vollständigen Informationen über die Gefahren von Radioaktiven Substanzen in allen Teilen der nuklearen Kette zu versorgen.
  10. Die Trennung von Plutonium aus verbrauchten Brennelementen, einschließlich Umwandlung und Anwendung in Schnellen Brütern, Atomkraftwerken sowie in der Atomwaffenindustrie bedeutet eine untragbare Bedrohung für die Menschheit und des Planeten und ist daher unter Strafe zu stellen.
  11. Aktivitäten, die auf ein Ende der Verwendung von radioaktiven Substanzen zielen, sind zu unterstützen und zu fördern.
  12. Es ist für internationale und nationale Standards, Regeln und Verfahren zu sorgen, die sicherstellen, daß
    a) radioaktive Materialien nicht mehr abgebaut werden und
    b) bestehende radioaktive Produkte jeweils ohne Rücksicht auf die jeweiligen finanziellen Kosten mit der sichersten verfügbaren Technologie behandelt werden.
  13. Die Produktion von und die Versuche mit Atomwaffen sind sofort einzustellen, um den Prozeß der globalen nuklearen Abrüstung zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.

Uran und alle radioaktiven Mineralien müssen in ihrer natürlichen Umgebung bleiben.




Diese Deklaration wurde im Sommer 1994 von der UN-Working Group on Indigenous Peoples in Genf als entscheidender Beitrag von Seiten der NGOs (Non-Governmental Organisations) betrachtet und dem Report an die Menschenrechtskommission angefügt. Die Deklaration von Salzburg kann in Englisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch beim Center for Human Rights, Palais des Nations, CH-Geneve bestellt werden. Das Dokument trägt die Nummer
E/CN.4/Sub.2/AC.4/1994/7 6 June 1994




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