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Das World Uranium Hearing
- hat vom 13. bis 18. September 1992 in Salzburg, Österreich
getagt;
- hat aus allen Regionen der Welt Aussagen über die ökologischen,
kulturellen, spirituellen, gesundheitlichen und ökonomischen
Auswirkungen der Nutzung radioaktiver Substanzen gehört;
- ist von dem destruktiven Charakter aller Glieder der nuklearen
Kette überzeugt und sieht die radioaktive Verseuchung als
Bedrohung für alle Völker und Länder unabhängig
von politischen Grenzen;
- ist sich dessen bewußt, daß
eingeborene Völker durch den Abbau und die Verwendung radioaktiver
Substanzen besonders vernichtende Konsequenzen zu tragen haben;
- bekräftigt, daß das Überleben
der eingeborenen Völker Respekt vor deren Rechte auf Selbstbestimmung
und Unverletzbarkeit ihrer Umwelt erfordert;
- erkennt, daß die spirituellen Werte
der indigenen Völker Respekt vor deren Rechte auf Selbstbestimmung
und Unverletzbarkeit ihrer Umwelt erfordert;
- erkennt, daß die spirituellen Werte
der indigenen Völker in ihrer Beziehung zur natürlichen
Umwelt eine Perspektive bietet, die vorherrschenden zerstörerischen,
materialistischen Eigenschaften und Praktiken zu verändern;
- erinnert an die verheerenden Auswirkungen
von Atomwaffenversuchen auf eingeborene Völker und andere
von Land lebende Völker an Orten wie Nevada, Bikini und Eniwetok,
Tahiti, Maralinga und Zentralasien;
- ist erschüttert von dem Grauen von
Hiroshima/Nagasaki, das am Beginn des nuklearen Zeitalters stand;
- ist alarmiert durch die Erfahrung von
Tschernobyl und Three Mile Island;
- ist davon überzeugt, daß es
keine sichere Technologie für die Aufbewahrung radioaktiv
strahlender Substanzen gibt;
- beklagt die verzerrten ökonomischen
Werte und Prioritäten, insbesondere unangemessenes Konsumverhalten,
wodurch eine dauerhafte Zukunft gefährdet wird;
- sorgt sich um das Schicksal künftiger
Generationen, die mit den schwer zu handhabenden Folgen der radioaktiven
Hinterlassenschaften konfrontiert sein werden;
- ist entschlossen, jener Gefahr ein Ende
zu machen, wie sie die gesamte nukleare Kette bildet, und eine
anhaltend harmonische Beziehung der Menschen zur Natur zu sichern;
und erklärt daher feierlich:
I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Die Natur mit ihrer ganzen Vielfalt und Komplexität ist
die Grundlage allen Lebens.
- Alle Völker und Individuen haben das Grundrecht auf eine
sichere und gesunde Umwelt, ebenso die damit verbundene Pflicht,
die Unversehrtheit der Natur aufrechtzuerhalten.
- Jede Generation ist verpflichtet, sorgsam und zum Nutzen zukünftiger
Generationen und aller Lebewesen zu walten.
II. DER PROZESS DER NUKLEAREN ENTWICKLUNG
Exploitation, Abbau und Verarbeitung
- Der Abbau und die Verarbeitung radioaktiver
Mineralien führen zu einer schwerwiegenden Veränderung
großer Ökosysteme.
- Die radioaktiven und chemischen Abfallstoffe
werden durch Grundwasser, oberirdische Wasserläufe und Windströmungen
weiterverbreitet.
- Die Bewohner von betroffenen Gebieten sind
radioaktiven Substanzen ausgesetzt, die sie mit kurz- oder langfristigen
Gesundheitsrisiken und genschädigenden Konsequenzen bedrohen.
Minenarbeiter sind aufgrund ihrer Tätigkeit durch radioaktive
Substanzen besonders belastet.
Militärische Anwendung
- Die Atomwaffenversuche haben über die
Jahre zur radioaktiven Verseuchung von Land- und Meeresteilen
und damit zu einer breiten Palette von Gesundheitsschädigungen
geführt, besonders zu Krebs und drohenden Genschäden.
Miteinher gehen die zwangsweise Umsiedlung von Menschen und deren
kulturelle Entwurzelung.
- Die Entwicklung von thermonuklearen Waffen
ist begleitet von der Produktion großer Mengen von Spaltstoffen,
insbesondere von Plutonium, der giftigsten bekannten Substanz.
Plutonium bleibt mehrere hunderttausend Jahre in der Umwelt aktiv
und ist gefährlich.
Die Erzeugung der Atomkraft
- Zivile wie militärische Atomkraftwerke
produzieren Strahlungsemissionen und bringen unweigerlich ernste
und unangenehme Risikofaktoren mit sich. Dazu gehören Transportrisiken,
Diebstahl von radioaktivem Material, Unfälle, die die Verseuchung
über riesige Regionen verbreiten, und die katastrophalen
Auswirkungen einer möglichen Kernschmelze.
- Noch nie wurde ein Atomkraftwerk sicher
und vollständig abgetragen. Die letztendlichen ökonomischen
und ökologischen Kosten einer solchen Demontage bleiben unberechenbar.
Nuklearer Abfall
- Es ist noch keine sichere Methode für
die Endlagerung nuklearen Abfalls entwickelt worden. Die bisherigen
Formen der End- oder Zwischenlagerung zeichnen sich durch das
beständige Risiko der Emission radioaktiver Substanzen aus.
Das Problem wird verantwortungslos den kommenden Generationen
überlassen.
- Zum End- oder Zwischenlagern von Abfall
werden die Territorien von indigenen Völkern und verarmte
Entwicklungsländer benutzt, was die bestehenden internationalen
Ungerechtigkeiten weiter verschärft.
III. INDIGENE VÖLKER
- Große Teile der Welt-Uranvorräte
werden auf den Territorien von indigenen Völkern gefunden
und abgebaut; diese Gebiete werden zudem oft für Waffenversuche
sowie für die End- oder Zwischenlagerung von nuklearen Substanzen
verwendet. Die indigenen Völker werden durch Enteignung und
erzwungene Umsiedlung, direkte Verseuchung und die Entweihung
heiliger Stätten ihres Rechts auf Selbstbestimmung beraubt.
- Die Enteignung von indigenen Völkern
und die aus der nuklearen Kette entstehende Zerstörung der
natürlichen Ökologie gefährden den sozialen Zusammenhalt
und die lebenswichtige kulturelle, materielle und geistige Beziehung
zu der natürlichen Umwelt.
- Um sich gegen den physischen und kulturellen
Völkermord zu schützen, müssen die indigenen Völker
in der Lage sein, in allen mit ihren Gesellschaften und Territorien
zusammenhängenden Angelegenheiten ihr Recht auf Selbstbestimmung
und Kontrolle ohne Einmischung von außen auszuüben.
IV. WIRTSCHAFTSPOLITIK
- Der Verkaufpreis von Atomenergie beinhaltet
nicht die Kosten der Schäden an der Biosphäre und die
weitreichenden Risiken für jetzige und zukünftige Generationen.
- Regierungen, Gemeinschaften, Organisationen
und Individuen haben die Pflicht, sicherzustellen, daß Energie
auf saubere, sichere und wirkungsvolle Weise produziert und verwendet
wird; das globale Ökosystem ist außerstande, überzogenen
Energiekonsum zu ertragen.
- Die Ansicht, auf einem bewohnbaren Planeten
könne unbegrenztes ökonomisches Wachstum existieren,
ist falsch und stellt eine beachtliche Einschränkung der
Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen dar.
- Die gegenwärtige internationale Politik
hält ökonomische Ungerechtigkeiten aufrecht und veranlaßt
dadurch Entwicklungsländer, zerstörerische Umweltpraktiken
wie Abbau von Uran, Erzeugung von Atomkraft und Bereitstellung
von Lagerstätten für radioaktiven Abfall zu übernehmen.
Das Teilen von sicheren und wirkungsvollen Technologien zur Energieerzeugung
und -nutzung ist unabdingbar, um in diesen Ländern eine gerechte
und ökologisch gesunde Wirtschaft zu schaffen.
- Das Prinzip der Vorbeugung erfordert, die
Sicherheit von potentiell gefährlichen Aktivitäten zu
gewährleisten, noch bevor Maßnahmen zur Realisierung
dieser Aktivitäten beginnen. Im Fall der nuklearen Kette
würde jede sinnvolle Anwendung des Prinzips erfordern, daß
Uranium und andere radioaktive Mineralien ungestört in ihren
natürlichen Lagerstätten verbleiben.
V. EMPFEHLUNGEN
Das World Uranium Hearing fordert Regierungen
und, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungs- und Kompetenzbereiche,
nationale und multinationale Konzerne, Organisationen, Gemeinden
und Individuen auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Das angestammte Recht der eingeborenen Völker
auf Selbstbestimmung ist anzuerkennen und zu respektieren. Das
schließt das Recht ein, ohne Einfluß von außen
die Kernkraftpolitik, die ihre Gesellschaften und Territorien
betrifft, zu bestimmen und zu kontrollieren.
- Völkern, Gemeinschaften und Individuen,
die durch den Abbau von radioaktiven Materialien, den Einsatz
von Atomwaffen oder die Lagerung von radioaktiven Abfällen
betroffen sind, ist eine Wiedergutmachung zu gewährleisten;
dies beinhaltet die Milderung der Risiken und Schäden, die
durch frühere und derzeitige Verwendung von radioaktivem
Material verursacht wurden.
- Die Haftung für soziale und ökologische
Schäden aus der nuklearen Kette ist gemeinsam von denen zu
tragen, die all ihre Teile kontrollieren.
- Die Einheit der natürlichen Welt ist
juristisch anzuerkennen; ihre Rechte müssen im Gesetz verankert
sein.
- Atomverseuchte Länder der eingeborenen
Völker und anderer, die vom Land leben, sind ohne Verzug
zu rekultivieren, und zwar so nah wie möglich dem Status
quo ante entsprechend.
- Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik
sind dahingehend zu ändern, daß sie die ökologischen
Anforderungen berücksichtigen. Künftige Energiepolitik
muß sicherbare und erneuerbare Energiequellen fördern
und nutzen.
- Unterstützung ist bereitzustellen,
wenn nötig finanzieller Art, für die Entwicklung alternativer
Energieprogramme in Ländern, die Atomkraft nutzen.
- Es ist sicherzustellen, daß jede ökonomische
Analyse der Kernenergiennutzung alle ökologischen und sozialen
Auswirkungen berücksichtigt.
- Völker, Gemeinschaften und Individuen
sind mit vollständigen Informationen über die Gefahren
von Radioaktiven Substanzen in allen Teilen der nuklearen Kette
zu versorgen.
- Die Trennung von Plutonium aus verbrauchten
Brennelementen, einschließlich Umwandlung und Anwendung
in Schnellen Brütern, Atomkraftwerken sowie in der Atomwaffenindustrie
bedeutet eine untragbare Bedrohung für die Menschheit und
des Planeten und ist daher unter Strafe zu stellen.
- Aktivitäten, die auf ein Ende der
Verwendung von radioaktiven Substanzen zielen, sind zu unterstützen
und zu fördern.
- Es ist für internationale und nationale
Standards, Regeln und Verfahren zu sorgen, die sicherstellen,
daß
a) radioaktive Materialien nicht mehr abgebaut
werden und
b) bestehende radioaktive Produkte jeweils
ohne Rücksicht auf die jeweiligen finanziellen Kosten mit der
sichersten verfügbaren Technologie behandelt werden.
- Die Produktion von und die Versuche mit
Atomwaffen sind sofort einzustellen, um den Prozeß der globalen
nuklearen Abrüstung zu einem erfolgreichen Abschluß
zu bringen.
Uran und alle radioaktiven Mineralien müssen
in ihrer natürlichen Umgebung bleiben.
Diese Deklaration wurde im Sommer 1994 von der UN-Working Group on
Indigenous Peoples in Genf als entscheidender Beitrag von Seiten der NGOs
(Non-Governmental Organisations) betrachtet und dem Report an die Menschenrechtskommission angefügt.
Die Deklaration von Salzburg kann in Englisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch beim Center
for Human Rights, Palais des Nations, CH-Geneve bestellt werden. Das Dokument trägt die Nummer
E/CN.4/Sub.2/AC.4/1994/7 6 June 1994
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