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UNO-Generalversammlung verabschiedet Resolution zu abgereichertem Uran

Resolution A/C.1/62/L.18/Rev.1

Am 5. Dezember 2007 stimmten in New York 136 Staaten für eine Resolution, die den UN-Generalsekretär dazu verpflichtet, noch dieses Jahr der Vollversammlung über die "potenziellen" Gesundheitsfolgen dieser Uranwaffen zu berichten. Gegen Resolution A/C.1/62/L.18/Rev.1. stimmten nur fünf Länder: die USA, England, Israel, die Niederlande und die Tschechische Republik.

Ebenfalls im Dezember bezifferte der italienische Verteidigungsminister im Parlament die Zahl der nach Einsätzen im Irak und im Kosovo an Krebs gestorbenen jungen italienischen Soldaten mit 77. Man bezahlt Entschädigungen, gibt aber keinen Zusammenhang zu.

Diese Meldungen fehlen in den deutschen und internationalen Mainstream-Medien – Uranwaffen und ihre Folgen werden dort weiter totgeschwiegen. Wir dokumentieren hier die UNO-Resolution:

Auswirkungen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärtetem Kriegsgerät und Munition

Die Generalversammlung möge beschließen:

Geleitet von den in der Charta der Vereinten Nationen und im humanitären Völkerrecht verankerten Zielen und Prinzipien, Entschlossen, bei Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung ganz auf Multilateralismus zu setzen,

Überzeugt, dass angesichts der gestiegenen Einsicht der Menschheit in die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen zum Schutz der Umwelt jeder Vorgang, der diese Bemühungen gefährden könnte, der höchsten Aufmerksamkeit bedarf, damit erforderliche Gegenmaßnahmen getroffen werden können,

Unter Berücksichtigung der potenziell schädlichen Auswirkungen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärtetem Kriegsgerät und Munition auf Mensch und Umwelt,

1. Fordert die Generalversammlung den Generalsekretär auf, die Meinung von Mitgliedsstaaten und einschlägigen internationalen Organisationen über die Auswirkungen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärtetem Kriegsgerät und Munition einzuholen und der Generalversammlung während ihrer 63. Sitzungsperiode dazu einen Bericht vorzulegen;

2. Beschließt die Generalversammlung, den Tagesordnungspunkt "Auswirkungen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärtetem Kriegsgerät und Munition" auf die vorläufige Tagesordnung ihrer 63. Sitzungsperiode zu setzen.

Nicht autorisierte Übersetzung aus dem Englischen von Dr. Wolfgang Heuss. Für den offiziellen arabischen, chinesischen, englischen, französischen, russischen und spanischen Text der Resolution siehe http://www.un.org/Docs/journal/asp/ws.asp?m=A/C.1/62/L.18/rev.1.



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